|
Malta gehört zur Europäischen Union, im innergemeinschaftlichen Warenverkehr gibt es keine Mengenbeschränkungen für Waren, die dem persönlichen Bedarf dienen. Werden die folgenden Mengen überschritten, muss eventuell ein Nachweis erbracht werden, dass diese Waren nicht gewerblichen Zwecken dienen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1000g Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Campari, Port, Madeira, Sherry), 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
|